Lese- und Rechtschreibstörungen

Bei der Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung, d.h. die Schwierigkeiten zeigen sich nur in den Bereichen Lesen und/oder Schreiben bei normaler bis überdurchschnittlicher Intelligenz. Häufig gibt es schon im Vorschulalter Auffälligkeiten, die sich im Schulalter als LRS herausbilden. Mögliche Anzeichen können sein:

Lesen

  • häufige Fehler beim lauten Lesen
  • zahlreiche Selbstkorrekturen
  • langsames, mühsames Erlesen von Wörtern
  • Probleme bei der Verschmelzung von Einzellauten zu Lautfolgen
  • Probleme in der Sinnentnahme

Schreiben

  • häufige Fehler beim Abschreiben
  • zahlreiche Fehler in Diktaten und Aufsätzen
  • visuelle Verwechslungen von Buchstaben (b/d, ie/ei….)
  • schlechte Differenzierung ähnlich klingender Laute (b/p, d/t, g/k…….)
  • Vertauschen von Buchstabenfolgen
  • Auslassen oder Hinzufügen von Lauten
  • oft Nichtbeachtung von Regeln
  • Schreibhemmung
  • oft unleserliche Handschrift

Sprechen

  • verwaschene Artikulation
  • geringer Wortschatz
  • mitunter Wortfindungsstörungen
  • häufig Fehler in Grammatik und Syntax

Merkfähigkeit

  • geringe auditive und visuelle Wahrnehmung

weitere Auffälligkeiten

  • reduziertes Selbstwertgefühl
  • Schulangst
  • Schulunlust
  • Hyperaktivität
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwäche
  • Aggressivität
  • Clownerei
  • andere psychosomatische Störungen

⇒ Eine Verordnung vom Facharzt für Pädaudiologie wird bei den Krankenkassen anerkannt sofern eine auditive Teilleistungsstörung zugrunde liegt.

⇒ Die Lese-Rechtschreibstörung fällt generell nicht zu den im Heilmittelkatalog aufgeführten medizinischen Störungsbildern. Die Kosten dieser außerschulischen Fördermaßnahme tragen daher die Eltern.